Ein Stolperstein wird immer an dem Grund- oder Flurstück verlegt,
auf dem sich der letzte freiwillig gewählte Wohnsitz befand. Selbst wenn dort
heute kein Haus mehr existiert, stand dort einmal eines und es wohnte damals unter dieser Adresse ein Mensch.
Gunter Demnig, der Künstler und Initiator der Aktion
Stolpersteine, (www.stolpersteine.eu) formulierte einmal: „Ein Mensch ist erst dann vergessen, wenn
sein Name vergessen ist.“ Und er macht darauf aufmerksam, dass, wenn wir vor
einem Stolperstein stehen und die Inschrift lesen, wir unseren Kopf neigen. Wir
können das als Verbeugung vor den Opfern verstehen.
Als Kriterien für die Stolpersteinverlegung gelten: Der
letzte freiwillig gewählte Wohnsitz muss in Kleinmachnow gewesen sein. Der
Mensch wurde verfolgt, deportiert und/oder ermordet. Uns war es wichtig, dass
mindestens zwei voneinander unabhängige Quellen die Verfolgungssituation
dokumentiert haben. Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben waren, wurde kein
Stolperstein verlegt.
Bisher wurden 23 Stolpersteine in Kleinmachnow verlegt.
An der Stammbahn 41 - Kurt Schmeidler
An der Stammbahn 141 - Jenny Korytowski
Auf der Drift 11 - Moritz Korn
Auf der Drift 11 - Samuel Stern
Auf der Drift 12 - Dr. Georg Herzberg
Auf
der Drift 12 - Vally
Schlesinger
Brodberg 16 - Margarete Eisermann
Elsternstieg 18 - Arnim
Friedenthal
Erlenweg 2 - Kurt
Sahlmann
Geschwister-Scholl-Allee
54 - Familie Regina, Norbert Horst Leonard, Tana Pohl
Heideweg 21a - Carl Zerenze
Lepckestraße - Dr.
Ernst Salomon
Rudolf-Breitscheid-Straße
60 - Dr. Anton Mayer
Uhlenhorst 9 - Marie
Sternberg
Wendemarken 41 - die
Schwestern Thekla und Mathilde Moeller
Wendemarken
108 - Dr. Georg Gradnauer
Weidenbusch 23a - Elisabeth
Steffen
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