Judensammelhaus



Zum Thema Judensammelhaus in Kleinmachnow entstand eine Bachelorarbeit
In Kleinmachnow konnte bisher ein Judensammelhaus nachgewiesen werden; Auf der Drift 10-12.

Judensammelhäuser
Der systematischen Ermordung der Juden zur Zeit des Nationalsozialismus ging eine Ausgrenzung aus einer Vielzahl von Berufen und dem öffentlichen Leben voraus. Ihnen wurde die wirtschaftliche Existenz durch eine „Arisierung“ von Handel, Handwerk und Großindustrie genommen. Sie wurden schrittweise entrechtet, bürokratisch ausgegrenzt und deklassiert. Mit der „Entjudung“ des Immobilienbesitzes sollten die Juden aus ihrem gewohnten Umfeld und Wohnverhältnissen herausgerissen und separiert werden. Jene Häuser, in denen die Juden gezwungenermaßen isoliert leben mussten, wurden als „Judenhäuser“ bezeichnet. Ebendiese Einrichtung von „Judenhäusern“ verschaffte den Nationalsozialisten gleich mehrere Vorteile:
Zum einen konnten sie auf finanzieller Ebene Profit daraus schlagen, weil die Enteignung der Juden mit ihrer verbundenen Umsiedlung in eine kleinere Wohnmöglichkeit dem Staat auf Grund von Immobilienverkäufen und Neuvermietungen beträchtliche Summen einbrachte. Zum anderen konnte durch die Zusammenlegung von Juden in „Judenhäusern“ die allgemeine Wohnungsnot reduziert werden. Die als jüdisch Geltenden wurden aus ihren Wohnungen und Häusern vertrieben. Ihnen wurden ersatzweise kleinere Wohnmöglichkeiten geboten. Nun konnte der so freigewordene Wohnraum den sogenannt arischen Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Der maßgebende Organisator der Vertreibung der Juden, Adolf Eichmann, wurde beauftragt „einen Vorschlag zur Evakuierung der Juden Berlins“ auszuarbeiten. Als weiteres bot sich den Nationalsozialisten die Möglichkeit ihre rassische Ideologie voranzutreiben, indem sie das Zusammentreffen von „Ariern“ und Juden verhinderten. Die Trennung der Wohngemeinschaften und jene Umsiedlungen der Juden stellten mit die ersten Schritte des verfolgten Ziels der Ermordung der Juden dar, welches sie als die „Endlösung der Judenfrage“ bezeichneten. Die Juden sollten demnach aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen und von den „Ariern“ abgesondert werden, um Empathie durch direkte Bekanntschaften zu vermeiden und eine Geheimhaltung zu erreichen.
Um die Separierung und Ausbeutung durchführen zu können, brauchte es eine rechtliche Grundlange. Diese wurde durch das „Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden“, welches am 30. April 1939 erlassen wurde, hergestellt. Der Paragraph 1 legte fest, dass arische Eigentümer von Wohnraum ihren jüdischen Mietern fristlos kündigen durften, wenn belegt wurde, dass es eine „anderweitige Unterbringung“ gebe.
Dieser Nachweis konnte mit Hilfe der Gemeindebehörden erbracht werden: So durften die gemeindlichen Behörden den jüdischen Wohnraumbesitzern und Hauseigentümern auferlegen, andere Juden als Mieter oder Untermieter aufzunehmen. Zudem mussten die Mietverträge zwischen Juden nicht nur genehmigt, sondern wurden auch mit einer Gebühr belegt. Die zugewiesenen Ersatzwohnungen für die jüdischen Bürger fanden sich jedoch nicht nur in Wohngebäuden, sondern auch in den unterschiedlich genutzten Gebäuden der jüdischen Gemeinden wie zum Beispiel in Bildungsstätten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Durch den bürokratischen Aufwand, den ein Umzug für jüdische geltende Bürger bedeutete, erwiesen die „Judenhäuser“ den Nationalsozialisten, neben den materiellen und ideologischen Vorteilen, eine weitere logistische Erleichterung auf dem Weg zur sogenannten Endlösung der Judenfrage. Die Gestapo konnte die Einhaltung sämtlicher Repressionen gegen Juden leichter überprüfen, wie beispielsweise die ab dem 1. September 1939 eingeführten Ausgangsbeschränkungen für Juden. Des Weiteren erleichterten die Zusammenlegungen den Behörden die Koordination der zügigen und gesammelten Deportationen der Juden.

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