Zum Thema Judensammelhaus in Kleinmachnow entstand eine Bachelorarbeit
In Kleinmachnow konnte bisher ein Judensammelhaus nachgewiesen werden; Auf der Drift 10-12.
Judensammelhäuser
Der systematischen
Ermordung der Juden zur Zeit des Nationalsozialismus ging eine Ausgrenzung aus einer
Vielzahl von Berufen und dem öffentlichen Leben voraus. Ihnen wurde die
wirtschaftliche Existenz durch eine „Arisierung“
von Handel, Handwerk und Großindustrie genommen. Sie wurden schrittweise
entrechtet, bürokratisch ausgegrenzt und deklassiert. Mit der „Entjudung“ des Immobilienbesitzes
sollten die Juden aus ihrem gewohnten Umfeld und Wohnverhältnissen
herausgerissen und separiert werden. Jene Häuser, in denen die Juden
gezwungenermaßen isoliert leben mussten, wurden als „Judenhäuser“ bezeichnet. Ebendiese Einrichtung von „Judenhäusern“ verschaffte den
Nationalsozialisten gleich mehrere Vorteile:
Zum einen konnten
sie auf finanzieller Ebene Profit daraus schlagen, weil die Enteignung der
Juden mit ihrer verbundenen Umsiedlung in eine kleinere Wohnmöglichkeit dem
Staat auf Grund von Immobilienverkäufen und Neuvermietungen beträchtliche
Summen einbrachte. Zum anderen konnte durch die Zusammenlegung von Juden in „Judenhäusern“ die allgemeine
Wohnungsnot reduziert werden. Die als jüdisch Geltenden wurden aus ihren Wohnungen
und Häusern vertrieben. Ihnen wurden ersatzweise kleinere Wohnmöglichkeiten geboten.
Nun konnte der so freigewordene Wohnraum den sogenannt arischen Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Der maßgebende
Organisator der Vertreibung der Juden, Adolf Eichmann, wurde beauftragt „einen Vorschlag zur Evakuierung der Juden
Berlins“ auszuarbeiten. Als weiteres
bot sich den Nationalsozialisten die Möglichkeit ihre rassische Ideologie
voranzutreiben, indem sie das Zusammentreffen von „Ariern“ und Juden verhinderten. Die Trennung der
Wohngemeinschaften und jene Umsiedlungen der Juden stellten mit die ersten
Schritte des verfolgten Ziels der Ermordung der Juden dar, welches sie als die
„Endlösung der Judenfrage“
bezeichneten. Die Juden sollten demnach aus ihrer gewohnten Umgebung
herausgerissen und von den „Ariern“
abgesondert werden, um Empathie durch direkte Bekanntschaften zu vermeiden und
eine Geheimhaltung zu erreichen.
Um die Separierung und
Ausbeutung durchführen zu können, brauchte es eine rechtliche Grundlange. Diese
wurde durch das „Gesetz über
Mietverhältnisse mit Juden“, welches am 30. April 1939 erlassen wurde,
hergestellt. Der Paragraph 1 legte fest, dass arische Eigentümer von Wohnraum ihren jüdischen Mietern fristlos
kündigen durften, wenn belegt wurde, dass es eine „anderweitige Unterbringung“ gebe.
Dieser Nachweis
konnte mit Hilfe der Gemeindebehörden erbracht werden: So durften die
gemeindlichen Behörden den jüdischen Wohnraumbesitzern und Hauseigentümern
auferlegen, andere Juden als Mieter oder Untermieter aufzunehmen. Zudem mussten
die Mietverträge zwischen Juden nicht nur genehmigt, sondern wurden auch mit einer
Gebühr belegt. Die zugewiesenen Ersatzwohnungen für die jüdischen Bürger fanden
sich jedoch nicht nur in Wohngebäuden, sondern auch in den unterschiedlich
genutzten Gebäuden der jüdischen Gemeinden wie zum Beispiel in Bildungsstätten,
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Durch den bürokratischen Aufwand, den ein Umzug für jüdische geltende
Bürger bedeutete, erwiesen die „Judenhäuser“
den Nationalsozialisten, neben den materiellen und ideologischen Vorteilen,
eine weitere logistische Erleichterung auf dem Weg zur sogenannten Endlösung
der Judenfrage. Die Gestapo konnte die Einhaltung sämtlicher Repressionen gegen
Juden leichter überprüfen, wie beispielsweise die ab dem 1. September 1939
eingeführten Ausgangsbeschränkungen für Juden. Des Weiteren erleichterten die
Zusammenlegungen den Behörden die Koordination der zügigen und gesammelten
Deportationen der Juden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen